Verfasst von: Uwe Groß | 17. Januar 2012

Im Bundestag notiert: Förderung von Sozialunternehmen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage – 12.01.2012

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die verlangt Informationen über die Förderung von Sozialunternehmen. In ihrer Kleinen Anfrage (17/8212) will sie unter anderem wissen, welche Organisationen das im Auftrag der Bundesregierung von der KfW Bankengruppe entwickelte Förderprogramm für Sozialunternehmen in Anspruch nehmen können, wie Wohlfahrtsorganisationen in die Förderung von Sozialunternehmen durch die Regierung einbezogen werden und welche Maßnahmen der Regierung ergriffen hat, um die Anerkennung von Sozialunternehmen zu stärken.

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 401 

WIESBADEN – Am Jahresende 2010 erhielten in Deutschland rund 319 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII „Sozialhilfe“). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 %.

Damit waren am Jahresende 2010 deutschlandweit 4 von 1 000 Einwohnern auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Am häufigsten bezogen die Menschen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit jeweils 6 Personen je 1 000 Einwohner diese Sozialleistung. Am seltensten nahm die Bevölkerung in Baden-Württemberg diese Hilfe in Anspruch, hier lag die Quote bei 1 Person je 1 000 Einwohner.

Sieben von zehn Leistungsberechtigten (69 %) lebten in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen, außerhalb solcher Einrichtungen lebten drei von zehn Empfängern (31 %). Diese Menschen führten überwiegend einen Einpersonenhaushalt. Mit knapp 40 Jahren waren die Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen im Durchschnitt deutlich jünger als diejenigen in Einrichtungen. Diese waren durchschnittlich rund 53 Jahre alt.

2010 gaben die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt 1,0 Milliarden Euro netto aus. Das war eine Ausgabensteigerung von 2,9 % im Vergleich zum Vorjahr. 53 % der Ausgaben wurde für Leistungsberechtigte in Einrichtungen, 47 % für Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen verwendet.

Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem 6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in anderer Weise decken können. Außerhalb von Einrichtungen kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in Betracht.

Weitere Informationen und lange Zeitreihen können auch kostenfrei über die Tabellen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (22121-0001 und 22121-0002) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Eine methodische Kurzbeschreibung sowie weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Die vollständige Pressemitteilung ist auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2011/10/PD11__401__221,templateId=renderPrint.psml

zu finden.

Verfasst von: Uwe Groß | 23. November 2011

KfW-Förderkreditprogramm “Altersgerecht Umbauen“ läuft weiter

Pressemitteilung der KfW vom November 2011

  • Fortführung aus eigenen KfW-Mitteln
  • Seit April 2009 bereits 60.000 Wohnungen und Wohnhäuser gefördert
  • Vereinfachungen geplant

Die KfW Bankengruppe führt die Förderung von altersgerechtem Umbau 2012 fort. Wer eine Wohnung oder das Wohnumfeld barrierearm ausgestalten möchte, kann weiterhin zinsgünstige Kredite aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ in Anspruch nehmen. Damit können zum Beispiel Bäder umgebaut, Wohnungsflure verbreitert oder Aufzüge eingebaut werden.

Das Förderprogramm wurde im April 2009 mit Mitteln des Bauministeriums eingeführt. Seit Programmstart sind in Deutschland bereits mehr als 60.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser mithilfe der KfW-Förderung barrierearm umgebaut worden. Die KfW wird die Förderung mit eigenen Mitteln fortsetzen.

„Die deutsche Gesellschaft altert immer schneller. Allerdings sind wir bei Weitem noch nicht ausreichend auf die demographischen Herausforderungen eingestellt. Daher freuen wir uns, dass wir den altersgerechten Umbau weiter fördern können. Wir planen außerdem, die Fördervoraussetzungen im kommenden Jahr zu vereinfachen, um einen weiteren Modernisierungsanreiz zu schaffen“, sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. „Ein barrierearmes Wohnumfeld hilft aber nicht nur Menschen mit altersbedingt eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen sondern auch Familien mit Kindern. Die Förderung kann unabhängig vom Alter oder einer körperlichen Einschränkung beantragt werden.“

Derzeit können Eigentümer, Mieter oder Wohnungsunternehmen Förderkredite noch zu besonders günstigen Zinssätzen über die Hausbanken beantragen. Die Hausbanken können die Anträge zu den aus Mitteln des Bauministeriums verbilligten Zinssätzen zwischen 1,00 und 1,56 Prozent noch bis 16. Dezember 2011 bei der KfW einreichen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro abgeschlossener Wohneinheit.

Die aus Bundesmitteln angebotene Zuschussvariante entfällt zum Jahresende. Um in diesen Jahr noch einen Zuschuss zu erhalten, muss der vollständige Antrag bis 16. Dezember 2011 direkt bei der KfW eingegangen sein.

Service:

Einen umfassenden Überblick über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ sowie zwei Fallbeispiele gibt der aktualisierte KfW-Themendienst „KfW hilft Wohnbarrieren verringern“, der unter www.kfw.de/themendienst (Archiv 2010) zum Download bereit steht.

Inneres/Unterrichtung – 22.11.2011

Berlin: (hib/STO) Die neuen Länder haben im Zeitraum zwischen 1991 und 2010 einen Wanderungsverlust von 1,1 Millionen Menschen verzeichnet. Wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/7609) zur „Daseinsvorsorge im demografischen Wandel“ weiter hervorgeht, haben sich diese Verluste in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den Wendejahren „erheblich verringert“.

Neben der Ost-West-Wanderung sei auch die Wanderung innerhalb der neuen Länder strukturrelevant, heißt es in der Vorlage weiter. Auffallend seien die Wanderungsbewegungen aus den ländlich peripheren Regionen in die urbanen Zentren.

Ursächlich für das Wanderungsverhalten sind der Unterrichtung zufolge die Wirtschafts- und Arbeitsmarktperspektiven in den Regionen. Diese würden durch die regionale Infrastrukturausstattung mitbestimmt. Abwanderung führe über die Verringerung der Bevölkerungsdichte und die Veränderung der Bevölkerungsstruktur tendenziell zu einer Abnahme des Angebots von Dienstleistungen der Infrastruktur. Auf diese Weise bestehe für strukturschwache ländliche Regionen die Gefahr einer Abwärtsspirale.

Die politischen Möglichkeiten der Abwanderungssteuerung sind laut Vorlage begrenzt. Angesichts der geringeren Bevölkerungszahlen und der selektiven Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften komme es besonders darauf an, „die richtigen Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum, Einkommen und Beschäftigung zu schaffen“. Eine gute Infrastrukturversorgung könne als alleiniger Faktor die wirtschaftliche Stabilisierung und die Verringerung von Abwanderung nicht sicherstellen, sei dafür aber ein wichtiger Ansatzpunkt.

Verfasst von: Uwe Groß | 21. Oktober 2011

Zahl der Empfänger von Grundsicherung 2010 um 4,3 % gestiegen

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 393 vom 21. Oktober 2011

Am Jahresende 2010 erhielten in Deutschland rund 797 000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 4,3 %.

Damit waren am Jahresende 2010 deutschlandweit 12 von 1 000 volljährigen Einwohnern auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen. Am häufigsten bezogen die Menschen in den Stadtstaaten Bremen (21 je 1 000 Einwohner), Berlin und Hamburg (jeweils 20) diese Sozialleistungen. Mit jeweils 7 Empfängern je 1 000 volljährigen Einwohnern nahm die Bevölkerung in Thüringen und Sachsen diese Hilfe am seltensten in Anspruch.

Die Grundsicherung kann bei Bedürftigkeit von dauerhaft voll erwerbsgeminderten 18- bis 64-Jährigen sowie von Personen im Rentenalter ab 65 Jahren bezogen werden. Ende 2010 erhielten 7 von 1 000 der 18- bis 64-jährigen Frauen und 8 von 1 000 gleichaltrigen Männer entsprechende Leistungen.

Im Rentenalter war die Inanspruchnahme deutlich höher: Von jeweils 1 000 Einwohnern ab 65 Jahren waren in Deutschland 28 Frauen und 20 Männer auf entsprechende Leistungen angewiesen. Besonders betroffen waren die Frauen im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin). Dort erhielten 30 von 1 000 Frauen ab 65 Jahren Grundsicherung im Alter. In den neuen Ländern (einschließlich Berlin) bezogen lediglich 19 von 1 000 Frauen dieses Alters entsprechende Leistungen.Darstellung der Grundsicherung im Alter (je 1.000 Einwohner)

Basisdaten und lange Zeitreihen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können kostenfrei über die Tabelle Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (22151-0001) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Eine methodische Kurzbeschreibung sowie eine Tabelle und weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:

Antje Lemmer,

Telefon: (0611) 75-8157,

www.destatis.de/kontakt

Verkehr und Bau/Antrag – 07.10.2011

Berlin: (hib/AMR) Die Bundesregierung soll den barrierefreien Umbau von Wohnungen und Häusern stärker unterstützen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/7188).

Anstatt das Kredit- und Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW Bankengruppe mit Ende des Jahres auslaufen zu lassen, solle es über das Jahr 2011 hinaus verlängert und verstetigt werden. Das bereits bestehende Programm solle hierfür auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Die Zahlung von Zuschüssen müsse im Vergleich zur Kreditvergabe gestärkt werden, fordert die Fraktion.

Da sich die Nachfrage nach Krediten und Zuschüssen bisher jedoch nicht mit dem Angebot des Programms deckt und nur etwa ein Drittel der bereitgestellten Mittel auch abgerufen wurden, schlagen die Abgeordneten eine Evaluation vor. Diese soll die Handhabbarkeit der Antragsstellung für die Zielgruppen überprüfen und andere Hindernisse für die Inanspruchnahme klären.

Um der Differenz von Angebot und Nachfrage entgegen zu wirken, müssten außerdem zusätzliche Investitionsanreize geschaffen werden, die in den Medien zielgruppengerecht zu bewerben seien. Die Abgeordneten schreiben ferner, dass das Informations- und Beratungsangebot zum barrierearmen und barrierefreien Wohnen insgesamt deutlich ausgebaut werden müsse.

Schließlich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, in den länderübergreifenden Fachkommissionen darauf hinzuwirken, dass die soziale Wohnraumförderung an das Erstellen von barrierefreiem Wohnraum geknüpft wird und diese Bauweise beim Neubau verpflichtend in die Landesbauordnungen aufgenommen werde. Letztlich solle auch den für den barrierefreien Wohnungsbau und die Stadtentwicklung maßgeblichen DIN-Normen in Planung und Bau mehr Geltung verschafft werden.

Verfasst von: Uwe Groß | 30. September 2011

2010: In fast jedem dritten Haushalt leben Senioren

DESTATIS Pressemitteilung Nr. 366 vom 30.09.2011

WIESBADEN – Im Jahr 2010 lebte in 30 % der 40,3 Millionen Privathaushalte in Deutschland nach aktuellen Ergebnissen des Mikrozensus mindestens eine Person im Seniorenalter ab 65 Jahren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober 2011 weiter mitteilt, betrug der Anteil der Seniorenhaushalte vor rund 20 Jahren (1991) lediglich 26 %.

Rund 81 % der insgesamt 12,1 Millionen Seniorenhaushalte im Jahr 2010 waren „reine“ Seniorenhaushalte (knapp 9,8 Millionen), das heißt Haushalte, in denen ausschließlich Personen ab 65 Jahren wohnten. In weiteren knapp 2,4 Millionen Haushalten lebten sowohl Personen im Seniorenalter als auch Jüngere unter einem Dach zusammen.

Die Haushalte mit älteren Menschen sind im Durchschnitt kleiner als die Haushalte, in denen keine Senioren leben. So lebten 2010 in einem reinen Seniorenhaushalt durchschnittlich 1,44 Personen, dagegen wohnten in den Haushalten ohne Senioren im Schnitt 2,20 Personen. Die durchschnittliche Haushaltsgröße aller 40,3 Millionen Privathaushalte in Deutschland betrug 2,03 Personen.

die neueste Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages finden Sie hier:

http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2011/Demenz.pdf

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Ausschuss für Gesundheit – 21.09.2011

Berlin: (hib/MPI) Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs lässt weiter auf sich warten. Die SPD-Fraktion scheiterte am Mittwoch im Gesundheitsausschuss mit einem entsprechenden Antrag (17/2480) an den Stimmen der Koalitionsfraktionen. Mit der SPD stimmte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag, die Fraktion Die Linkeenthielt sich. Nach Auffassung der Sozialdemokraten müssen Personen mit Demenz oder anderen psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen besser bei den Pflegeleistungen berücksichtigt werden. An Stelle der bisher drei sollten zudem fünf Pflegestufen rücken, heißt es in dem Antrag.

In der Diskussion im Ausschuss warf die Opposition der Koalition Tatenlosigkeit vor. „Der vielstimmige Chor in der Regierung zeugt nicht davon, dass wir in nächster Zeit eine überzeugende Reform bekommen“, betonte die SPD-Fraktion. Genau darauf hätten die Menschen jedoch einen Anspruch. Die Linksfraktion bemängelte, dass der frühere Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) für 2011 „vollmundig“ das Jahr der Pflege ausgerufen habe und dies von seinem Nachfolger Daniel Bahr (FDP) nun wieder zurückgenommen worden sei. Die Grünen kritisierten, in der Zeit, die Schwarz-Gelb habe verstreichen lassen, sei in Sachen Pflegereform längst „ein Halbmarathon“ hinzulegen gewesen. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sei neben der Finanzierungsfrage der „Dreh- und Angelpunkt“ der Reform.

Die Koalition wies die Vorwürfe zurück. Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit, unterstrich die CDU/CSU-Fraktion. Es sei deshalb richtig, zur Klärung wichtiger Detailfragen erneut den Pflegebeirat einzusetzen, der bereits Kernpunkte für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgelegt habe. So müssten Übergangsregeln gefunden und der bürokratische Aufwand eingedämmt werden. „Wenn wir fünf Pflegestufen haben, verlangt das von allen Beteiligten nicht mehr drei, sondern fünf Schritte“, gab die Union zu Bedenken. Die FDP-Fraktion erläuterte, es stehe außer Frage, dass demenziell Erkrankte eine besser Pflege erhalten müssten. „Gute Dinge“ brauchten aber „manchmal etwas länger“. Die Koalition nehme sich die Zeit, die Reform gut vorzubereiten, betonten die Liberalen.

Verfasst von: Uwe Groß | 27. August 2011

KfW-Programm „Altersgerechter Umbau“ muss fortgeführt werden

Loewenstein: altersgerechter Umbau von Wohnungen entlastet Pflegekassen

Nach der aktuellen Haushaltsplanung sind in 2012 keinerlei Mittel mehr für das KfW-Programm „Altersgerechter Umbau“ vorgesehen. Es sollen nur noch die in den vergangenen Jahren bereitgestellten Budgets abgewickelt werden.

In den Jahren 2009 – 2011 hatten noch jeweils 80 bis 100 Mio. Euro dafür jährlich bereit gestanden. „Die Bundesregierung negiert die Notwendigkeit des altersbedingten Umbaus von Wohnungen. Auch wenn die Menschen länger gesund bleiben, so steigt mit zunehmendem Alter doch die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit. Und: Ältere Menschen wollen möglichst lange in ihren Wohnungen leben.“ So der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein.

Loewenstein weiter: „Wenn der Bundesgesundheitsminister nun die Arbeitgeber in der Pflicht sieht, Beschäftigte, die Angehörige pflegen, zu unterstützen, dann sehen wir als Bauwirtschaft die Politik in der Pflicht, die entsprechenden Rahmenbedingungen für mehr ambulante Pflege und weniger Heimunterbringung zu schaffen. Denn der Bedarf dafür ist riesig.“

Allein wenn nur für Menschen mit Bewegungseinschränkungen entsprechende Wohnungsangebote zur Verfügung gestellt werden sollen, muss nach einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Angebot um das Vier- bis Fünffache ausgeweitet werden. Dies entspricht einem zusätzlichen Bedarf von ca. 2,5 Mio. barrierefreien, bzw. barrierereduzierten Wohnungen. Bis 2020 wird der Bedarf an solchen Wohnungen auf ca. 3 Mio. Wohneinheiten ansteigen.

„Die Stärkung des selbständigen Wohnens mit niederschwelligen Betreuungsangeboten bietet im Verhältnis zu der Unterbringung älterer Bevölkerungsgruppen in Wohn- und Pflegeheimen nicht nur erheblich mehr Lebensqualität, sondern entlastet auch deutlich die Pflegekassen.“ So die Rechnung Loewensteins. Das Einsparpotenzial liegt, je nach Höhe der Miete, zwischen 1.600 Euro und 1.900 Euro pro Monat, wenn statt einer stationären Pflege die Unterbringung in einer Kombination vom selbständigen Wohnen mit einer ambulanten Pflege erfolgt.

„Geht man davon aus, dass das Einsparpotential (nur) bei 1.500 Euro pro Monat liegt, so könnten bei 30.000 weniger stationären Pflegefällen mehr als 500 Mio. Euro pro Jahr an Pflegekosten gespart werden. Andersherum formuliert: Die ursprünglich vorgesehenen 100 Mio. Euro Fördermittel für altersgerechte Wohnungen sind gut investiertes Geld.“ Erläuterte der ZDB-Präsident Loewenstein abschließend: „Wir appellieren an die Bundesregierung, bei der anstehenden Reform der Pflegeversicherung die Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht außer Acht zu lassen. Durch den barrierefreien Umbau von Wohnungen könnten viele ältere Menschen noch lange in ihrer angestammten Umgebung bleiben. Das erhöht für diese Menschen die Lebensqualität und spart gleichzeitig Kosten in der Pflegeversicherung.“

Quelle: Pressemitteilung Zentralverband deutsches Baugewerbe

http://www.zdb.de/index.html

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