Verfasst von: serviceimmobilien | 25. Juni 2009

Umfrage: Was halten Sie von Qualitätsstandards im Betreuten Wohnen

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Verfasst von: serviceimmobilien | 9. November 2009

Bayern reduziert radikal die alte Heimmindestbauverordnung

Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) hat nach der Föderalisierung des Heimrechts in Bayern das Heimgesetz des Bundes abgelöst.

Die Ausführungsbestimmungen werden in Bayern an die Stelle der derzeit geltenden und auf Bundesebene erlassenen Ausführungsbestimmungen zum Heimgesetz (Heimmindestbauverordnung, Heimpersonalverordnung, Heimmitwirkungsverordnung und Heimsicherungsverordnung) treten.

Zu den bauliche Mindestanforderungen heisst es: Die Standards der Heimmindestbauverordnung, deren ordnungsrechtliche Mindestvorgaben seit den frühen 80er Jahren keine substantiellen Änderungen mehr erfahren haben, spiegeln in keiner Weise einen den heutigen Anforderungen gerecht werdenden Mindeststandard an baulichen Voraussetzungen wider. Bereits bestehenden Einrichtungen soll für die baulichen Mindestvorgaben – mit Ausnahme der Einzelplatzquote – eine Angleichungsfrist eingeräumt werden. Diese endet bei grundlegenden Modernisierungsmaßnahmen bzw. spätestens 25 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Sofern die Umsetzung dieser Vorgaben im Einzelfall technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist, werden Abweichungs-und Befreiungsmöglichkeiten von diesen Vorgaben eingeräumt.

Die baulichen Vorgaben der Ausführungsbestimmung werden gegenüber der Heimmindestbauverordnung radikal reduziert und durch einen Verweis auf die im baulichen Bereich wesentlichen zwei DIN-Normen, Teil 1 und Teil 2 der DIN 18025, ersetzt. Zudem wird auf die in der Heimmindestbauverordnung vorgenommene Differenzierung nach Altenheimen, Altenwohnheimen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen mit Mischcharakter und Einrichtungen für behinderte Volljährige verzichtet. > Zur Einzelwohnplatzquote – die Bayerische Staatsregierung misstraut dem Markt: „Mit der Ausführungsverordnung soll ein Einzelwohnplatzanteil in Höhe von 85% für neu zu errichtende Einrichtungen und Ersatzneubauten aufgenommen werden.

Eine Verankerung in der Verordnung ist notwendig, da die Verbesserung der Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen durch die Erhöhung des Angebots an Einzelzimmern nicht ausschließlich durch den freien Markt erzielt werden kann.“

Die komplette Eckpunkte-Vorlage finden Sie bei CAREInvest.

Quelle: CAREInvest vom 30.09.2009

Verfasst von: serviceimmobilien | 4. November 2009

Bevölkerung in Deutschland Ende März 2009 unter 82 Millionen

Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr.417 vom 04.11.2009

WIESBADEN – Im ersten Quartal 2009 ist die Zahl der Einwohner im wiedervereinigten Deutschland unter die 82-Millionen-Grenze gefallen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Zahl der Einwohner nach vorläufigen Ergebnissen am 31. März 2009 bei 81,9 Millionen. Zu Jahresbeginn hatte die Bevölkerungszahl rund 82,0 Millionen betragen. Im Jahr davor waren es am Ende des ersten Quartals 2008 noch 82,1 Millionen Personen.

Kurz nach der Wiedervereinigung Ende 1990 hatte Deutschland 79,8 Millionen Einwohner. Aufgrund der hohen Zuwanderung in Folge der Öffnung der osteuropäischen Länder und des Bürgerkriegs in Jugoslawien stieg die Einwohnerzahl rapide auf 82,0 Millionen Einwohner im Jahr 1996 an. Der höchste Bevölkerungsstand wurde 2002 mit 82,5 Millionen Einwohnern erreicht. Seitdem geht die Bevölkerung kontinuierlich zurück, da es mehr Sterbefälle als Geburten gibt und die rückläufige Zuwanderung, anders als in den 1990er Jahren, das Geburtendefizit nicht ausgleichen kann.

Die Bevölkerungszahl ging zwischen März 2008 und März 2009 um 260 000 Personen zurück (– 0,3% der Bevölkerung). Dies ist ein deutlich größerer Rückgang als der zwischen März 2007 und März 2008 (– 124 000 Personen, – 0,2%) sowie in den Jahren davor. Hintergrund sind die verzeichneten hohen Fortzugszahlen, die jedoch teilweise auf die Bereinigung der Melderegister zurückzuführen sind: Wegen der bundesweiten Einführung der Steuer-Identifikationsnummer für jeden Bundesbürger werden seit 2008 umfangreiche Bereinigungen der Melderegister vorgenommen, die zu zahlreichen Abmeldungen von Amts wegen führen. In welchen Umfang der Rückgang der Bevölkerungszahlen auf die Bereinigungen zurückzuführen ist, kann nicht quantifiziert werden.

Eine abnehmende Bevölkerungszahl war in allen Bundesländern außer den Stadtstaaten Berlin und Hamburg zu verzeichnen. Da die Bereinigungen noch nicht überall abgeschlossen sind, können weitere Rückgänge in den kommenden Monaten – auch in den Stadtstaaten – nicht ausgeschlossen werden. Vor allem die östlichen Bundesländer waren, bezogen auf die dort lebende Bevölkerung, zwischen März 2008 und März 2009 von sinkenden Bevölkerungszahlen betroffen: Sachsen-Anhalt (– 1,3%), Mecklenburg-Vorpommern (– 1%), Thüringen (– 0,9%) sowie Sachsen (– 0,7%).

Bevölkerungsrückgänge dieser Größenordnung sind allerdings für diese Länder üblich. Auffällig sind dagegen die abnehmenden Bevölkerungszahlen in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg sowie Schleswig-Holstein, in denen die Bevölkerung seit der Wiedervereinigung durchgehend gewachsen war. In den übrigen Bundesländern setzte sich der Rückgang der Bevölkerungszahlen, der zwischen 2007 und 2008 bereits beobachtet worden war, verstärkt durch die Bereinigung fort.

Weitere Auskünfte gibt:
Claire Grobecker,
Telefon: (0611) 75-3178,
www.destatis.de/kontakt

Von Oktober 2008 bis Frühjahr 2009 hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eine bundesweite Umfrage unter Pflegekräften zu ihrem beruflichen Alltag durchgeführt. Abgefragt wurden u. a. Aspekte der Personalausstattung, behindernde Faktoren in der täglichen Arbeitssituation und Einschätzungen der Zukunft der Pflegeberufe. Insgesamt beteiligten sich 3287 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Krankenhäusern, Pflegeheimen und der ambulanten Pflege, und lieferten vielfach neben den Daten auch anekdotische Schilderungen ihres Pflegealltags.Der ausführliche Abschlussbericht ist jetzt veröffentlicht und steht als [Download >>] zur Verfügung.

 

„Mit den Ergebnissen der Umfrage stehen nun endlich Daten zur Verfügung, die ein deutliches Schlaglicht auf die Arbeitssituation deutscher Pflegekräfte und die problematischen Auswirkungen von Personalabbau, Ökonomisierung und halbherzigen Reformbestrebungen der Politik werfen“, so Johanna Knüppel, Referentin des DBfK. „Über Jahre hat man nicht sehen wollen, was sich immer drastischer abgezeichnet hat:

Pflege in Deutschland ist gefährlich geworden – für Patienten und Pflegebedürftige wie für Pflegekräfte.

Im Bericht kommen neben den reinen Zahlen diejenigen zu Wort, die uns durch ihre Antworten Einblick in ihre Sorgen und ihren Alltag gegeben haben. Wer jetzt nicht umgehend in bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und damit unmittelbar verknüpfte Patienten- und Bewohnersicherheit investiert, wird nicht nur bald kein qualifiziertes und motiviertes Personal mehr haben, sondern sein Unternehmen auch einem erheblichen Haftungsrisiko aussetzen.“

Quelle: www.dbfk.de

Die KfW Bankengruppe informiert.

Im Rahmen des Programms Wohnraum modernisieren ist zum 1. April 2009 eine aus Bundesmitteln im Zins verbilligte Programmvariante „Altersgerecht Umbauen“ eingeführt worden. Dafür wurden Haushaltsmittel in Höhe von zunächst 80 Millionen Euro bereitgestellt. Details zu den Antragsmodalitäten und Ergebnisse anderer Unternehmen hören Sie im Podcast unter dem Link:

www.audiocast-kfw.de

Auch im Alter zu Hause leben – die KfW-Bank fördert den barrierefreien Umbau

Eine selbständige Lebensführung ist älteren Menschen sehr wichtig. Der Großteil möchte deshalb so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Jedoch können Treppen, Schwellen, enge Flure und nicht barrierefreie Bäder oder Küchen mit der Zeit zum Problem werden und den Alltag beeinträchtigen. Seit April 2009 fördert die staatliche KfW-Bank den barrierefreien Umbau von Wohnungen und Häusern. Hierfür hat das Bundesbauministerium 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm „Altersgerechtes Umbauen“ können Wohnungen modernisiert, barrierefrei oder barrierereduziert gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik ausgestattet werden. In den ersten fünf Monaten nach dem Start des Programms wurden mehr als 850 Kredite vergeben. Der Großteil der Kreditzusagen ging bisher an Privatpersonen, das heißt an ältere Menschen oder Familien mit Kindern.

Was wird gefördert?

Der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen durch Rampen, die Anpassung von Bad und Küche, die Schaffung von Gemeinschaftsräumen oder leichter zugänglichen Eingängen.

Wie hoch ist die Förderung?

Aufgrund der Förderung durch den Bund können die Kredite mit vergünstigten Zinsen angeboten werden. Die maximale Förderung pro Wohneinheit beträgt 50.000 Euro. Die Kreditlaufzeit kann auf bis zu 30 Jahre ausgedehnt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Mieter mit Zustimmung des Vermieters, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Wie funktioniert die Antragsstellung?

Der Kreditantrag muss immer bei der eigenen Hausbank gestellt werden. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare.

Eine persönliche Beratung erhalten Sie in den KfW-Beratungszentren in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin. Antworten rund um das Förderprogramm gibt es aber auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801-335577* (wochentags von 8.00 bis 17.30 Uhr). Zudem können sich alle Interessierten bei der eigenen Bank oder Sparkasse informieren.

Eine Übersicht über die 21 Förderbausteine und die technischen Mindestanforderungen für „Altersgerechtes Umbauen“ steht als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite zur Verfügung:

www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/
Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/Wohnraum_Modernisieren_-_Altersgerecht_Umbauen/index.jsp

Quelle: Wirtschaftskraft im Alter 02.11.2009

Das DIS Institut für ServiceImmobilien hat das Betreute Wohnen am Bloherfelder Markt der gsg Oldenburg nunmehr endgültig zertifiziert, nachdem es die in der Konzeption vorbildliche Anlage bereits vor rund 18 Monaten im Rahmen einer Präzertifizierung begutachtet hatte. Damals konnte dem Konzept bereits bescheinigt werden, dass die Betreute Wohnanlage sämtliche bauliche und konzeptionelle Anforderungen nach der bundesweit geltenden Norm DIN 77800 – Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen erfüllt. Heute konnten der Geschäftsführer der gsg Oldenburg Stephan Könner und der für das Projekt federführend verantwortliche Marketingleiter Rainer Zietlow das Zertifikat „Betreutes Wohnen – DIN geprüft“ aus den Händen des DIS – Gutachters Uwe Groß entgegennehmen.

In seinem Statement unterstrich dabei Stephan Könner, dass das Zertifikat zu einer deutlich höheren Transparenz und mehr Sicherheit beim Verbraucher, der sich an den Bewertungen orientieren kann, führe. Die Norm für das Betreute Wohnen ist unter Federführung des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) unter Beteiligung aller relevanter Kreise und Fachexperten für seniorengerechtes Wohnen in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt worden. Ein detaillierter Kriterienkatalog enthält Forderungen, die nach Auffassung der Fachleute unverzichtbar sind, beispielsweise barrierefreie Zugänge, eine entsprechende Aufzugsanlage und den Mieteranforderungen gerecht werdende barrierefreie Bäder. Darüber hinaus wurden auch die infrastrukturelle Anbindung sowie die Qualität der angebotenen Dienstleistungen analysiert. Hierbei spielen u.a. die für den Mieter im Hintergrund ablaufenden Tätigkeiten und Prozesse eine Rolle. Besonders beurteilt wurde die Dienstleistungsqualität in Verbindung mit einem transparenten Umgang mit den Leistungen gegenüber den Mietern. Erklärtes Ziel des Normenprüfverfahrens ist die Schaffung von Sicherheit und verbindlichen Leistungsangeboten im Rahmen des Betreuten Wohnens.

Der Gutachter des DIS Institut, Uwe Groß, fand eine Betreute Wohnanlage vor, die baulich und konzeptionell vorbildhaft ist. Positiv hervorgehoben wurde im Rahmen der Zertifizierung besonders die enge Zusammenarbeit der gsg Oldenburg mit dem Betreuungsträger, dem SOL Seniorendienst Oldenburg unter Führung seines Geschäftsführers Torsten Meilahn. Dieses Unternehmen erbringt vor Ort umfangreiche Serviceangebote, die unterschieden werden in Grund- und Wahlleistungen.

Die Zertifizierung des Betreuten Wohnens am Bloherfelder Markt unterstreicht den hohen Standard der Wohnanlage. Rainer Zietlow: „Der Begriff Betreutes Wohnen war bisher nicht geschützt und wurde leider auch für reine Werbezwecke missbraucht. Oftmals stand Betreutes Wohnen außen auf einem Gebäude oder Prospekt, aber drinnen war von bedarfsgerechter, zeitgemäßer Betreuung nichts zu finden. Die eingeführte DIN Norm wirkt dem nun entgegen und die Zertifizierung bescheinigt einen hohen Qualitätsanspruch des Anbieters.“

Uwe Groß resümiert: „Das Verfahren hat gezeigt, dass die neue Wohnanlage am Bloherfelder Markt aufgrund ihres baulichen Wohnangebots und der qualitativ anspruchsvollen Dienstleistungen einen Vorbildcharakter für zielgruppengerechtes und zeitgemäßes Seniorenwohnen mit Dienstleistungsangeboten einnimmt“. Er freut sich besonders, dass die gsg Oldenburg als wohnungswirtschaftliches Unternehmen mit der Zertifizierung nach der DIN 77800 – Betreutes Wohnen zum Vorreiter für das gesamte Oldenburger Land und zudem auch für die norddeutsche Wohnungswirtschaft wurde. „Die Urkunde zeigt, dass das Konzept und die Umsetzung stimmig sind und auch in Fachkreisen hohe Anerkennung finden“, ergänzt Torsten Meilahn für den Betreuungsträger.

Das DIS Institut als Zertifizierungspartner von DIN CERTCO, ein Unternehmen des TÜV Rheinland, ist bundesweit in Begutachtungen und der Fachberatungen von Betreuten Seniorenwohnanlagen eingebunden. Das Institut ist interdisziplinär aufgestellt und nimmt ausschließlich unabhängig Mandate im Bereich der Entwicklung, Beurteilung, Bewertung, betrieblichen Unterstützung in Bezug auf Serviceimmobilien und die darauf abgestellten Dienstleistungskonzepte für eine Vielzahl renommierter Kunden bundesweit wahr.

Verfasst von: serviceimmobilien | 14. Oktober 2009

AOK-Trendbericht: Bereitschaft zur Pflege Angehöriger sinkt weiter

Hamburg: Die Bereitschaft, Angehörige zu Hause zu pflegen, sinkt in Deutschland. Das geht aus dem „AOK-Trendbericht Pflege“ hervor, der von Wissenschaftlern der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg erstellt wurde.

Befragt wurden über 1000 AOK-Leistungsempfänger der Pflegeversicherung, die ambulante Leistung in Anspruch nehmen. Der komplette Bericht wird Ende dieses Jahres veröffentlicht. Im Jahr 1997 waren noch 58,9 Prozent der Befragten der Ansicht, die Pflegeversicherung sei ein Ansporn für Angehörige und Bekannte, Pflege zu übernehmen. Im Jahr 2009 meinten dies nur noch 47,8 Prozent, trotz der seit 2008 erweiterten Leistungen. Die Hamburger Wissenschaftler gehen davon aus, dass es in der Zukunft entweder immer wieder Korrekturen am Sozialgesetzbuch XI geben muss, um neue Anreize zu setzen, oder dass mehr Schwerpflegebedürftige stationär versorgt werden. Beides würde die Kosten der Pflege erheblich erhöhen.

Quelle: Carekonkret vom 14.10.2009

Verfasst von: serviceimmobilien | 11. Oktober 2009

Pflegeimmobilien müssen nicht an Krücken gehen!

Ende der 90er Jahre gab es schon einmal eine große Zahl von Angeboten, sich an Pflegeimmobilien zu beteiligen. Die Beteiligungswelle verebbte ohne große Erfolge. Auch heute liegen Pflegeimmobilienfonds wieder im Trend. Doch wie sind die Chancen? Unser Tipp: Machen Sie Kernspintomogramme des Betreibers und Emissionshauses.

Rentnerschwemme. Das Unwort des Jahres 1996 bezeichnet ein „falsches, angstauslösendes Naturbild für einen sozialpolitischen Sachverhalt“. Die Gesellschaft für deutsche Sprache, die mit der Wahl dieses Begriffes auf die unwürdige Behandlung der Senioren in der Öffentlichkeit aufmerksam gemacht hat, legte den Finger auf eine Wunde, die bis heute nicht verheilt ist.

Begriffe wie „Rentnerschwemme“ oder „Überalterung“ enthalten Streitpotenzial, die Fakten sind aber unstreitig: Der Anteil der Senioren an der deutschen Bevölkerung wächst, immer mehr alte Menschen brauchen in der Zukunft einen Platz im Alten- und Pflegeheim. Für die Sozialversicherungen und den Staat ist die wachsende Zahl von älteren Menschen und Pflegefällen ein großes Problem, für Investoren eine große Chance. So stellte die Deutsche Bank bereits im Jahr 2005 in einer Studie fest: „Angesichts des starken Nachfrageanstiegs werden sich Pflegeimmobilien in den nächsten Jahren als Immobilenanlage etablieren.“

Aber ist dem Anleger zu einem solchen Investment zu raten? Überfordert die nötige Expertise den durchschnittlichen Anleger bzw. Berater und Vermittler? Schließlich sind bei Pflegeimmobilien viele gesetzliche Bestimmungen sowohl in sozial- als auch in baurechtlicher Hinsicht zu beachten.

finanzwelt nahm diese Fragestellung zum Anlass, um herauszufinden, wie der Markt für Pflegeimmobilien aktuell und zukünftig von Experten beurteilt wird.

Ende 2007 waren deutschlandweit 2,25 Millionen Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (Sozialgesetzbuch XI) pflegebedürftig. 709.000 Pflegebedürftige, also knapp ein Drittel der Gesamtheit, werden in Pflegeheimen betreut. In den letzten 10 Jahren ist die Zahl der im Heim betreuten Menschen um 23,5 % gestiegen, also fast um ein Viertel. In den vergangenen Jahren sind ca. 135 bis 150 neue Pflegeheime mit durchschnittlich 100 Betten errichtet worden. Damit aber wurde der Bedarf nicht ausreichend gedeckt, denn einer Studie der Deutsche Bank Research zufolge wird sich die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen bis 2050 verfünffachen, das würde einen Zuwachs auf 3,5 Millionen Pflegeplätze bedeuten.

So ist es nur verständlich, dass die Kapitalanlagebranche diesen Markt wieder für sich entdeckt und Beteiligungen an Pflegeimmobilien anbietet. Bereits Ende der 90er Jahre wurde erstmals breit über die Bedeutung von Pflegeimmobilien als Anlageklasse in der Öffentlichkeit diskutiert. Eine Welle von Fonds war die Folge. Allerdings waren diese Offerten überwiegend nicht erfolgreich. Ist die Situation heute eine andere?

„Die demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland beschleunigen sich und werden zukünftig den Bedarf an Pflegeleistungen und die Professionalisierung der Pflege deutlich steigen lassen“, sagt Jens Müller, Geschäftsführer des Hamburger Initiators HGA Capital. „Sinkende Geburtenraten, eine steigende Zahl von Singlehaushalten und die hohe Mobilität der berufstätigen Bevölkerungsgruppen führen dazu, dass immer weniger ältere Menschen durch ihre Angehörigen versorgt oder gar rund um die Uhr gepflegt werden können. Dies hat zur Folge, dass die Nachfrage nach pflegeorientierten Wohnformen für ältere Menschen unausweichlich steigen wird“, pflichtet ihm Oliver Harms, Vorstand des Hamburger Emittenten INP Invest, bei.

„Die Luft für Betreiber und Investoren wird in den nächsten Jahren dünner“, prophezeit dagegen Dr. Lutz H. Michel vom Institut für Serviceimmobilien GmbH (DIS) aus Hürtgenwald, einer interdisziplinären Beratungsgesellschaft mit Fokus auf Serviceimmobilien, die neben Standort- und Konzeptfragen auch betriebswirtschaftliche sowie rechtliche Aspekte beleuchtet. Als Gründe für seine pessimistische Prognose nennt Michel die abnehmende Finanzstärke der Sozialversicherungssysteme und die weitere Zunahme ambulanter Betreuungs- und Pflegeangebote und der dazugehörigen Immobilienkonzepte. Er weist darauf hin, dass jede Prognose, die sich nur an der Zunahme der Senioren orientiert, verkennt, dass alternative Angebote an Bedeutung gewinnen und vor allem durch zunehmende wohnungswirtschaftliche Angebote die Menschen länger in ihren eigenen vier Wänden leben bleiben könnten und auch werden.

Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ein weiteres Problem ist laut Michel, dass der Gesetzgeber den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu fassen wird. Im Unterschied zum alten Begutachtungsverfahren ist künftig der Maßstab zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr nur die erforderliche Pflegezeit, sondern der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung der Aktivitäten des täglichen Lebens. Dabei werden sowohl körperliche als auch kognitive/ psychische Beeinträchtigungen (z. B. Demenz) erfasst und zusätzlich die Risiken, denen durch Präventionsmaßnahmen vorgebeugt werden kann (z. B. krankheitsbedingte Risiken, Umweltfaktoren und verhaltensbedingte Risiken), einbezogen. Damit will der Gesetzgeber unter anderem der Unterversorgung und Benachteiligung von Demenzkranken Rechnung tragen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird nach Einschätzung Michels dazu führen, dass die Einstufungen und die Zuweisungen in stationäre Einrichtungen gedämpft werden.

Weitere Hemmschwellen für ungebremsten Anlageoptimismus in Sicht. Von den Betreibern eines Pflegeheimes sind weitere neue gesetzliche Anforderungen zu beachten. Neben sozialrechtlichen Rahmenregeln wird zukünftig insbesondere den neuen Landesheimgesetzen und dem zivilrechtlichen Heimvertragsrecht (Wohnbetreuungsvertragsgesetz WBVG) erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden müssen (s. Kasten unten). Nach der Föderalismusreform 2006 ist die Zuständigkeit für das Heimrecht – mit Ausnahme des Heimvertragsrechts – an die Bundesländer übergegangen, die in der Folge nun Landesheimgesetze erlassen. 16 unterschiedliche Heimrechte stellen an die überregional tätigen Anbieter verschieden hohe Anforderungen. Sowohl vertragsbezogene wie auch bauliche Anforderungen sollen verschärft werden.

Laut Thomas F. Roth, Vorstandsvorsitzender des Rendsburger Emittenten Immac Holding AG, muss die Immobilie außerdem die Heimmindestbauverordnung erfüllen. Diese regelt bestimmte bauliche Mindeststandards von Pflegeheimen.

Die Frage bleibt somit, welche Risiken Anleger im Gewirr demografischer Statistiken, Pflegebedürftigkeitsbegriffen und Landesheimgesetzen bei einem Investment in Pflegeimmobilien beachten sollten.

Insbesondere die hohe Abhängigkeit von der Betreiberkompetenz stellt laut Markus Bienentreu, Geschäftsführer der Kölner Unternehmensberatung Terranus, das Hauptrisiko eines Investments dar. Qualitätsmangel oder Insolvenz könnten den Ertragswert der Immobilie massiv beschädigen. „Die Marktrisiken der kommenden Jahre haben ihre Ursachen in den Jahren bis 2007: In den Zeiten des Booms wurde zu teuer eingekauft, die Pachtverträge sind häufig unausgewogen ausgestaltet und die Bonität bzw. Leistungsfähigkeit der Betreiber ist in vielen Fällen nicht hinreichend beurteilt worden“, ergänzt Michel. Weitere Risiken sind laut Roth ein möglicherweise mangelnder Bezug des Investors zur stationären Pflege und Fehlberatung durch externe Consulter. Und nach Ansicht von Oliver Harms sind bonitätsstarke Betreiber, die gewährleisten, dass die Pacht über den Zeitraum des Mietverhältnisses dauerhaft bedient werden kann, und die Ausgestaltung der Pachtverträge, die die Betreiber wirtschaftlich nicht überfordern dürfen, wesentliche Voraussetzungen für den Investmenterfolg.

Daneben kommt es auch bei Pflegeimmobilien auf die Lage an. Das Objekt sollte sich laut Harms in einer Region befinden, die sowohl vom Potenzial als auch von der Infrastruktur und der Konkurrenzsituation eine überdurchschnittliche Auslastung bieten kann. Eine bedarfsgerechte Struktur der Immobilie ist ein weiteres Kriterium für den Investmenterfolg. „Das Objekt sollte dem aktuellen Standard eines Pflegeheimes entsprechen und sich dementsprechend in einem neubauähnlichen Zustand befinden“, so Harms.

Zudem fordern die Experten ein hohes Maß an Flexibilität des Gesamtkonzeptes, das allerdings mit hohen Instandhaltungskosten einhergehen kann. „Die Flexibilität des Gesamtkonzepts sollte es zulassen, bestimmte Bereiche nach Bedarf anpassen zu können – z. B. die Größe der Demenzabteilung. Eine möglichst flexible Gestaltung wie etwa die entsprechenden Zimmergrößen ist wünschenswert, aber leider nicht immer realisierbar“, erläutert Bienentreu.

Auszüge aus wichtigen Regelungen des WBVG (Wohnbetreuungsvertragsgesetz)
• Die Unternehmen müssen vor Vertragsschluss schriftlich und leicht verständlich Auskunft über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen geben.
• Erbringt das Unternehmen vertraglich festgelegte Leistungen nicht oder nicht wie vereinbart, kann die Verbraucherin oder der Verbraucher das Entgelt entsprechend kürzen.
• Bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs haben die Verbraucher Anspruch auf eine entsprechende Anpassung des Vertrags.
• Eine Kündigung des Vertrags ist für die Unternehmen nur aus wichtigen Gründen möglich. Die Verbraucher können dagegen den Vertrag jederzeit kurzfristig kündigen.

Fazit: Obwohl die aktuelle demografische Entwicklung eine Beteiligung an Pflegeimmobilien nahelegt, sollten Investoren wachsam sein. Schlechte Standorte, schlechte Konzepte, schwache Betreiber und unterschätzter Instandhaltungsaufwand lauern als Gefahren und gefährden die Renditeprognosen. Beachten Anleger aber diese Kriterien, dann kann sich eine Investition in Pflegeheime durchaus als lohnenswert erweisen.

Autoren: Dieter E. Jansen, Kim Brodtmann

Den vollständigen Artikel finden Sie unter http://www.finanzwelt.de/pflegeimmobilien-muessen-nicht-an-kruecken-gehen!_341688.html

Verfasst von: serviceimmobilien | 11. Oktober 2009

Vorläufe von zwei Jahren sind die Regel

Pressemitteilung von WIG Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V.

Tagung zu den Perspektiven ambulant betreuter Wohngemeinschaften im Wissenschaftspark Gelsenkirchen
Tagung zu den Perspektiven ambulant betreuter Wohngemeinschaften im Wissenschaftspark Gelsenkirchen

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(fair-NEWS) – Wer eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz gründen will, muss meist viele Gespräche vor Ort führen.

„Wohngemeinschaften bieten Demenzkranken wissenschaftlich erwiesenermaßen gute bis sehr gute Betreuungsmöglichkeiten und können von ambulanten Pflegediensten wirtschaftlich begleitet werden“. Dieses positive Fazit zog wig-Vorstand Claudius Hasenau am Ende der ersten Perspektivtagung des Vereins wig Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V. Mit 85 Teilnehmern aus Verwaltung, Pflegewirtschaft und Ehrenamt war diese erste Tagung des Vereins zum Thema ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Demenzkranke gut besucht. Bei aller Freude über die ermutigenden neuen Erkenntnisse stellten die Teilnehmer jedoch auch fest, dass es bei den Heimaufsichten vor Ort in der Nutzung der Gestaltungsspielräume des relativ neuen Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordhein-Westfalen noch sehr viele Unsicherheiten und unterschiedliche Einschätzungen gibt. Auf die Frage im Workshoptitel: „Wie gründe ich eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz?“ erklärten die Praktiker quasi unisono, dass vor einer Gründung sehr viele Gespräche mit Politik, Heimaufsicht, Kostenträgern und Verbänden erforderlich sind. Vorläufe von zwei Jahren sind für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft demnach eher die Regel als die Ausnahme. Die Organisatoren der Tagung, KCR Konkret Consult Ruhr, haben Infos von der Tagung veröffentlicht. Diese können ab sofort im Internet über die Webseite der Verbands www.wig-nrw.de gefunden werden.

Nicht von ungefähr fand die Tagung in Gelsenkirchen statt. Hier sind seit dem Start in 2006 mittlerweile 14 Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz in Gelsenkirchen aktiv. Umgerechnet auf die geschätzte Zahl von demenziell Erkrankten ist die Stadt mit einer WG pro 250 Menschen mit Demenz durchaus mit der als Hochburg geltenden Hauptstadt Berlin vergleichbar. Die Stadt Gelsenkirchen hat mit den Initiatoren Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen abgeschlossen und sorgt über ein Qualitätsforum für Pflegedienste sowie Angehörigentreffen für Transparenz. Dr. Wilfried Reckert, Seniorenbeauftragter der Stadt Gelsenkirchen, erklärte, die Rückmeldungen der Angehörigen seien überwiegend positiv.

Evaluationen zeigen Höchstwerte bei Wohlbefinden und Zufriedenheit der betreuten Bewohnerinnen und Bewohner
Auch Klaus Besselmann, Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), und Thomas Risse, KCR Konkret Consult Ruhr, bestätigten mit Ihrem Zwischenbericht aus dem Leuchtturm-Projekt zur Evaluation von Potenzialen von Haus-und Wohngemeinschaften die positiven Erfahrungen in Gelsenkirchen: „Systematische Beobachtungen, Mitarbeiter- und Angehörigenbefragungen ergeben höchste Wohlbefindens- und Zufriedenheitsergebnisse“, lautetet Ihr Fazit. Als Gründe dafür sehen die Experten die geringen Gemeinschaftsgrößen, vergleichsweise hohe Betreuungsdichten und ein hohes Maß an Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner am Tagesgeschehen an. Die Vertreter verschiedener Wohngemeinschaften aus Castrop-Rauxel, Dortmund, Herne, Mülheim und Wuppertal unterstrichen mit ihren Rückmeldungen diese Ergebnisse.
„Es ist ständig jemand da. Nicht auf ‘Betreuungs-Highlights’ ,sondern auf die Einbindung in den Alltag kommt es an: jede und jeder hat seine noch so kleine Aufgabe“, sagte eine Teilnehmerin im Praxisforum. Wohngemeinschaften werden oft als „Schmuckstücke’ in der Pflegelandschaft erlebt, weil sie Menschen mit Demenz nicht künstlich passiv machen, sondern auf alltägliche Art und Weise aktivieren.

Thematisiert wurde dabei die ‘Beschäftigung’ von Männern, die dem klassischen Rollenklischee entsprechend weniger mit hauswirtschaftlichen Angeboten anfangen können. Einige Teilnehmer berichteten von guten Erfahrungen mit der Einstellung männlicher Betreuter, die andere Angebote ermöglichen. Gerade diese alltagsnahen Qualitätsaspekte ambulant betreuter Wohngemeinschaften lassen sich in den neuen „Kundenorientierten Qualitätsberichten“, die von stationären Einrichtungen bereits genutzt werden, ideal vermitteln. Das zeigte sich in der Diskussion mit Roland Weigel, KCR, der diese innovative Berichtsform vorstellte.
Neues Wohn- und Teilhabegesetz in NRW schafft Spielräume, beseitigt jedoch die Unsicherheiten bei Trägern nicht.

Viele Qualitätsdebatten rund um Wohngemeinschaften wurden in Nordrhein-Westfalen durch die Einführung des Wohn- und Teilhabegesetzes, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, ausgelöst. Dr. Lutz H. Michel, Rechtsanwalt beim DIS Institut für Serviceimmobilien GmbH, stellte das Gesetz vor. Aus seiner Sicht schafft es neue Handlungsspielräume für Pflegedienste, etwa zur Entwicklung flexibler und modularer Angebote bis hin zum „Integrierten WG-Management“. Aus wirtschaftlicher Sicht zeigte Jürgen Schulz, KCR, anhand von Fallbeispielen, dass Wohngemeinschaften – je nach Art der betreuten Fälle – sowohl teurer, als auch billiger sind als stationäre Einrichtungen. Grundsätzlich haben alle Wohngemeinschaften mit dem Problem zu kämpfen, dass die Pflegeversicherung im ambulanten Bereich deutlich geringere Sätze vorhält als im stationären. Offenbar, so zeigte die heftige Diskussion, gibt es derzeit bei Heimaufsichten völlig unterschiedliche Interpretationen bei der Abgrenzung zwischen Wohngemeinschaften und stationären Einrichtungen. „Hier ist offenbar noch Klärungsbedarf nötig, um mehr Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen“, erklärte Claudius Hasenau für den aktiven Verband, der damit – neben der laufenden Beratung von Kunden und Dienstleistungsanbietern – eine weitere Aufgabe auf der Agenda stehen hat.

Verfasst von: serviceimmobilien | 8. Oktober 2009

Benotungssystem in der Kritik

Quelle CAREkonkret:

In der Zeit vom 1. Juli bis Mitte September sind in ganz Deutschland die ersten 1057 Pflegeheime nach den Regeln der neuen Pflegenoten geprüft worden.

Kurz vor Bekanntgabe der ersten bundesweiten Daten zur Qualität von Pflegeheimen nimmt die Kritik am Benotungssystem zu. „Die Bewertungen führen die Menschen in die Irre, weil gute Einrichtungen wegen lässlicher Mängel schlechte Noten und nicht empfehlenswerte Einrichtungen wegen unwichtiger Schönheitsfehler gute Noten erhalten können“, sagte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach.

So könnten essenzielle Unzulänglichkeiten in der Ernährung und der medizinischen Versorgung durch gute Noten für die Teilnahme des Personals an Erste-Hilfe-Kursen und den gut lesbaren Aushang des Wochenspeiseplans ausgeglichen werden, so Lauterbach gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Mehr zu diesem Thema in Ausgabe 42 von CAREkonkret.

Soeben ist im Gabler Verlag (ISBN 978-3-8349-1439-2) ein Handbuch zu Themenfragen rund um die Immobilie erschienen.

Das DIS Institut für Serviceimmobilien hat dabei den Teil „Konzeptionelle Erfolgsfaktoren von Seniorenimmobilien“ übernommen.

Entwicklung, Realisierung und Betrieb von Seniorenimmobilien ist – bildlich gesprochen – Akrobatik am Hochseil: Dieser Beitrag will die einerseits boomende, aber andererseits auch vielfach skeptisch betrachtete Investmentlandschaft in den heute vorzufindenden Ausprägungen erfassen, die aktuellen Rahmenbedingungen für Entwicklungen greifen, auf der Basis quantitativer und qualitativer Beurteilungen Einschätzungen zu Bedarf, Erfolgsstrategien, Chancen und Risiken aufzeigen, um der Immobilienwirtschaft im weitesten Sinne, nämlich Projektentwicklern, Investoren (vor allem aus dem Bereich des klassischen Investorengeschäfts und vermehrt der Wohnungswirtschaft) sowie Betreibern von ambulanter und stationärer Pflege sowie integrierter Versorgung und last not least finanzierenden Banken Anhaltspunkte für strategische Entscheidungen im Markt des Seniorenwohnens in seinen verschiedenen Ausprägungen zu geben.

Die mitwirkenden Autoren Prof. Lothar Marx, Uwe Groß und Dr. Lutz H. Michel geben einen interdisziplinären Blick auf das Themengebiet und fassen dieses in einer zehn Punkte These zusammen.

Autorenvorstellung:

Prof. Dipl.-Ing. Lothar Marx ist Honorarprofessor auf dem Gebiet Bauen für alte und behinderte Menschen an der Technsichen Universität München Fakultät Architektur. Er betreibt ein Architekturbüro mit dem Schwerpunkt Sozialimmobilien und ist seit 1997 Mitglied der Normenausschüsse DIN 18024 / 18025 / 18030 / 18040 barrierefreies Bauen.  Darüber hinaus ist er u.a. im Normen- sowie Zertifizierungsausschuss „DIN 77800 – Betreutes Wohnen“ beim Deutsches Institut für Normung e.V. sowie als Mitglied des Arbeitsausschusses des ÖN Österreichisches Institut für Normung arbeitet er auf europäischer Ebene im CEN/PC 385 Sheltered Housing mit.

Uwe Groß ist Sachverständiger auf dem Gebiet der Serviceimmobilien und Gutachter für die Durchführung von Zertifizierungsaudits im Rahmen der DIN 77800. Weitere Schwerpunkte sind: die Entwicklung und Realisierung von Servicekonzepten innerhalb der Wohnungswirtschaft sowie die Beurteilung von Wohn- und Pflegeeinrichtungen. Als Mitglied der Geschäftsleitung des DIS Instituts für ServiceImmobilien wirkt er u.a. im Normen- sowie Zertifizierungsausschuss „DIN 77800 – Betreutes Wohnen“ beim Deutsches Institut für Normung e.V. sowie als Mitglied des Arbeitsausschusses des ÖN Österreichisches Institut für Normung arbeitet er auf europäischer Ebene im CEN/PC 385 Sheltered Housing mit.

Dr. Lutz H. Michel MRICS ist Rechtsanwalt und Chartered Surveyor und berät Projektentwickler, Investoren und Betreiber im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts spezialisiert auf Rechtsfragen rund um ServiceImmobillien. Als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des DIS Institut für ServiceImmobilien wurde er u.a. zum stv. Obmann des Normenausschusses „DIN 77800 – Betreutes Wohnen“ sowie zum stv. Vorsitzenden des entsprechenden Zertifizierungsausschusses beim DIN Deutsches Institut für Normung e.V berufen. Als Mitglied des Arbeitsausschusses des ÖN Österreichisches Institut für Normung arbeitet er auf europäischer Ebene im CEN/PC 385 Sheltered Housing mit.

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